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Verweise
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Selbstkosten
Bei allen angebotenen Flügen handelt es sich um nichtgewerbliche
Selbstkostenflüge, der
Preis deckt lediglich die entstehenden Charterkosten, d. h. ein Gewinn
ist ausgeschlossen. |
| I.
Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, vorgenommen werden muß, bietet
der Kunde gegenüber
CarryAir den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag
kommt mit der
Annahme durch CarryAir zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich
nach
Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung.
II. Bezahlung
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per Überweisung. Ob
und in welcher Höhe eine Anzahlung
erforderlich ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Eventflügen
ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises mindestens aber Euro 250
zu leisten.
Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung sofort fällig
und ist innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten. Für Mahnungen werden
jeweils Euro 5,00
als Pauschalbetrag vereinbart, der zusätzlich zum Rechnungsbetrag
zu entrichten ist.
Weitergehende Ansprüche sind möglich, wenn CarryAir nachweisen
kann, dass höhere
Kosten entstanden sind.
III. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistung bestimmt sich
grundsätzlich nach
den Angaben in der Reisebestätigung sowie aus den hierauf bezugnehmenden
Angaben in
der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen ändern
bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
IV. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vor Reisebeginn
vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgebend ist das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung
bei CarryAir.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück,oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht
an, so kann CarryAir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für
seine Aufwendungen verlangen.
Stornierungen einer bereits vermittelten Leistung kann ausschließlich
zu den Bedingungen
des jeweiligen Leistungsträgers erfolgen. Die Rücktrittskosten
richten sich u. a. nach
Auftragsart und Zeitpunkt (eine Woche vor Flugtermin) der Stornierung
und können bis
zu 100% der Hotelkosten betragen. Alle Pauschalgebühren gelten
pro Person bzw.
Gesamtcharter.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben des Leistungsträgers
bezügl.
Umbuchungs- und Stornokosten kann CarryAir keine Haftung übernehmen.
Eine
Rückerstattung nicht abgeflogener Flugscheine ist grundsätzlich
nicht möglich.
V. Rücktritt durch CarryAir
CarryAir kann in folgendem Fall vom Reisevertrag zurücktreten:
Wenn
der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
von CarryAir
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CarryAir
in einem solchen
Fall, so behält Carryair den Anspruch auf den Reisepreis, er muß
sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger
anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung
trägt der Kunde sebst.
VI. Durchführung von Rundflügen/Eventflügen/Streckenflüge
Die Durchführung von Rundflügen/Flügen allgemein ist
stark vom Wetter abhängig. Deshalb
kann der Kunde keine Rechte gegen CarryAir geltend machen, die aus einer
witterungs-
bedingten Nichtdurchführbarkeit resultieren. Die Nichtdurchführbarkeit
von Rundflügen/
Eventflügen bei kritischen oder bedenklichen Wetterlagen liegt
auch im Interesse des
Kunden. CarryAir verpflichtet sich daher, den Kunden vor Beginn des
Fluges auf Bedenken
gegen einen auf solchen aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse
hinzuweisen.
CarryAir wird bei Rundflügen/Flügen allgemein auch im eigenen
Interesse alle riskanten oder
bedenklichen Flugmanöver unterlassen. Bei dem Kunden trotzdem eventuell
entstehenden
Schäden haftet CarryAir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
VII: Haftung
Die Angaben zu den Angeboten der Leistungsträger oder anderen vermittelten
Leistungen
erfolgen ausschließlich aufgrund der Informationen die CarryAir
von den jeweiligen
Leistungsträgern erhalten hat. Sie stellen keine Zusicherung von
CarryAir dar. Für die
Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden. CarryAir haftet
nicht für die
ordnungsgemäße Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger.
In sonstigen Fällen
der Verletzung vertraglicher Pflichten haftet CarryAir nur bei nachweislichem
Vorsatz
grober Fahrlässigkeit. Weiterhin regelt sich die Haftung nach den
einschlägigen
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen
Abkommen
von Warschau, Den Haag und anderen. Das Warschauer Abkommen beschränkt
in der
Regel die Haftung bei Tod oder Körperverletzung sowie für
Verluste oder Beschädigung
von Gepäck.
VIII:
Preisanpassungen
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben
für bestimmte Leistungen,
wie Flughafengebühren oder Treibstoffkosten etc., ist CarryAir
berechtigt, die Preise in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den
Flugpreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Abflugtermin mehr als
vier Monate liegen.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Reisevertrages und dieser
allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten
AGB zur Folge.
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