Allgemeine Informationen

 

Verweise und Links

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Selbstkosten

Bei allen angebotenen Flügen handelt es sich um nichtgewerbliche Selbstkostenflüge, der
Preis deckt lediglich die entstehenden Charterkosten, d. h. ein Gewinn ist ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, vorgenommen werden muß, bietet der Kunde gegenüber
CarryAir den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch CarryAir zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach
Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung.
II. Bezahlung
Grundsätzlich erfolgt die Zahlung per Überweisung. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung
erforderlich ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben. Bei Eventflügen
ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises mindestens aber Euro 250 zu leisten.
Der Rechnungsbetrag wird nach Erhalt der Rechnung sofort fällig und ist innerhalb von
10 Tagen ab Rechnungsdatum zu entrichten. Für Mahnungen werden jeweils Euro 5,00
als Pauschalbetrag vereinbart, der zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu entrichten ist.
Weitergehende Ansprüche sind möglich, wenn CarryAir nachweisen kann, dass höhere
Kosten entstanden sind.
III. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistung bestimmt sich grundsätzlich nach
den Angaben in der Reisebestätigung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in
der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern
bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung.
IV. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit durch schriftliche Erklärung vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgebend ist das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei CarryAir.
Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag zurück,oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht
an, so kann CarryAir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen.
Stornierungen einer bereits vermittelten Leistung kann ausschließlich zu den Bedingungen
des jeweiligen Leistungsträgers erfolgen. Die Rücktrittskosten richten sich u. a. nach
Auftragsart und Zeitpunkt (eine Woche vor Flugtermin) der Stornierung und können bis
zu 100% der Hotelkosten betragen. Alle Pauschalgebühren gelten pro Person bzw.
Gesamtcharter.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben des Leistungsträgers bezügl.
Umbuchungs- und Stornokosten kann CarryAir keine Haftung übernehmen. Eine
Rückerstattung nicht abgeflogener Flugscheine ist grundsätzlich nicht möglich.
V. Rücktritt durch CarryAir
CarryAir kann in folgendem Fall vom Reisevertrag zurücktreten:

Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von CarryAir
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CarryAir in einem solchen
Fall, so behält Carryair den Anspruch auf den Reisepreis, er muß sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen und eventuelle Erstattungen durch die Leistungsträger
anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde sebst.
VI. Durchführung von Rundflügen/Eventflügen/Streckenflüge
Die Durchführung von Rundflügen/Flügen allgemein ist stark vom Wetter abhängig. Deshalb
kann der Kunde keine Rechte gegen CarryAir geltend machen, die aus einer witterungs-
bedingten Nichtdurchführbarkeit resultieren. Die Nichtdurchführbarkeit von Rundflügen/
Eventflügen bei kritischen oder bedenklichen Wetterlagen liegt auch im Interesse des
Kunden. CarryAir verpflichtet sich daher, den Kunden vor Beginn des Fluges auf Bedenken
gegen einen auf solchen aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse hinzuweisen.
CarryAir wird bei Rundflügen/Flügen allgemein auch im eigenen Interesse alle riskanten oder
bedenklichen Flugmanöver unterlassen. Bei dem Kunden trotzdem eventuell entstehenden
Schäden haftet CarryAir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
VII: Haftung
Die Angaben zu den Angeboten der Leistungsträger oder anderen vermittelten Leistungen
erfolgen ausschließlich aufgrund der Informationen die CarryAir von den jeweiligen
Leistungsträgern erhalten hat. Sie stellen keine Zusicherung von CarryAir dar. Für die
Richtigkeit kann keine Haftung übernommen werden. CarryAir haftet nicht für die
ordnungsgemäße Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger. In sonstigen Fällen
der Verletzung vertraglicher Pflichten haftet CarryAir nur bei nachweislichem Vorsatz
grober Fahrlässigkeit. Weiterhin regelt sich die Haftung nach den einschlägigen
Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen
von Warschau, Den Haag und anderen. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der
Regel die Haftung bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung
von Gepäck.
VIII: Preisanpassungen
Im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen,
wie Flughafengebühren oder Treibstoffkosten etc., ist CarryAir berechtigt, die Preise in dem
Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Flugpreis auswirkt, sofern
zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Abflugtermin mehr als vier Monate liegen.
IX. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen eines Reisevertrages und dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge.

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