Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Travelservice Eberherr bietet die Vermittlung von Flugdiensten an, welche von entsprechenden Anbietern und Luftfahrtunternehmen gem. deren Bedingungen, durchgeführt werden. Je nach Art des gebuchten Fluges ist dieser von seiner Durchführung stark Wetterabhängig. Die Entscheidung ob ein Flug durchgeführt wird, liegt alleine im Ermessen des verantwortlichen Piloten. Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten Flugabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Bei wetterbedingter Nichtdurchführung eines Fluges behält Ihr Ticket für einen späteren Zeitpunkt seine Gültigkeit. Sofern kein festes Ziel gebucht ist, stimmen Sie die Flugroute zusammen mit dem Piloten ab. Aus Gründen der Flugsicherheit, Beschränkungsgebieten oder sonstigen Ereignissen kann zu bestimmten Zeiten das ein oder andere Ziel nicht angeflogen werden. Diese Tatsache berechtigt nicht zur Minderung des vereinbarten Preises. Bei Nichtantritt der Reise zum vereinbarten Termin werden die Tatsächlich entstandenen Kosten als Stornogebühr berechnet. Mit- und Rundflüge können bis 12 Stunden vor Antritt kostenlos umgebucht werden.
Die Beförderung und Teilnahme an Flügen erfolgt auf eigene Gefahr des Passagiers. Eine Haftung für Gepäck, Kleidung, Ferngläser, Foto- und Filmgeräte und sonstige Gegenstände wird nicht übernommen. Das Fotografieren und Filmen vor, während und nach dem Flug ist gestattet.

Den Anweisungen des Flugpersonales oder des Piloten ist unbedingt Folge zu leisten. Ohne Anweisung ist es nicht gestattet, das Fluggerät zu besteigen, zu verlassen oder sich im Gefahrenbereich (z.B. Propeller, Rollbahn u.s.w.) aufzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß der Beförderung führen. Ein dadurch entstehender Schaden wird gesondert in Rechnung gestellt. Offensichtlich alkoholisierte Personen sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung oder Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.

Sollten Gründe, welche nicht in der Verantwortung des Piloten liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Flug als Vertragsmäßig durchgeführt. (z.B. Änderung der Wetterlage, Anweisung der Flugsicherung, oder Wunsch eines Passagiers).

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