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Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
Travelservice
Eberherr bietet die Vermittlung von Flugdiensten an, welche von entsprechenden
Anbietern und Luftfahrtunternehmen gem. deren Bedingungen, durchgeführt
werden. Je nach Art des gebuchten Fluges ist dieser von seiner Durchführung
stark Wetterabhängig. Die Entscheidung ob ein Flug durchgeführt
wird, liegt alleine im Ermessen des verantwortlichen Piloten. Schadenersatzansprüche
wegen wetterbedingten Flugabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen.
Bei wetterbedingter Nichtdurchführung eines Fluges behält
Ihr Ticket für einen späteren Zeitpunkt seine Gültigkeit.
Sofern kein festes Ziel gebucht ist, stimmen Sie die Flugroute zusammen
mit dem Piloten ab. Aus Gründen der Flugsicherheit, Beschränkungsgebieten
oder sonstigen Ereignissen kann zu bestimmten Zeiten das ein oder andere
Ziel nicht angeflogen werden. Diese Tatsache berechtigt nicht zur Minderung
des vereinbarten Preises. Bei Nichtantritt der Reise zum vereinbarten
Termin werden die Tatsächlich entstandenen Kosten als Stornogebühr
berechnet. Mit- und Rundflüge können bis 12 Stunden vor Antritt
kostenlos umgebucht werden.
Die Beförderung und Teilnahme an Flügen erfolgt auf eigene
Gefahr des Passagiers. Eine Haftung für Gepäck, Kleidung,
Ferngläser, Foto- und Filmgeräte und sonstige Gegenstände
wird nicht übernommen. Das Fotografieren und Filmen vor, während
und nach dem Flug ist gestattet.
Den Anweisungen des Flugpersonales oder des Piloten ist unbedingt Folge
zu leisten. Ohne Anweisung ist es nicht gestattet, das Fluggerät
zu besteigen, zu verlassen oder sich im Gefahrenbereich (z.B. Propeller,
Rollbahn u.s.w.) aufzuhalten. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluß
der Beförderung führen. Ein dadurch entstehender Schaden wird
gesondert in Rechnung gestellt. Offensichtlich alkoholisierte Personen
sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Jugendliche unter 16 Jahren bedürfen der schriftlichen Zustimmung
oder Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten.
Sollten
Gründe, welche nicht in der Verantwortung des Piloten liegen, eine
kürzere Flugzeit bedingen, gilt der Flug als Vertragsmäßig
durchgeführt. (z.B. Änderung der Wetterlage, Anweisung der
Flugsicherung, oder Wunsch eines Passagiers).
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